Ich habe unsere Haftpflichtversicherung mit Stichtag 18.12.2019 gekündigt. |
Wenn du daher künftig im Rahmen von MOVE eine Veranstaltung mit erhöhtem
Risiko organisierst (z.B. Kanutouren, Schneeschuhwanderungen,
Wanderungen im alpinen
Gelände, Radtouren, etc.) bist du gegen
etwaige Schadensersatzansprüche nicht mehr versichert
(ich als
"Veranstalter" übrigens ebenfalls nicht!) Nebenbei: wir ersparen uns dadurch jährlich mehr als € 200,- an Prämien und erhalten von der Versicherung eine einmalige Restgutschrift in Höhe von € 45,-. |
§ |
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG |
Die gängige Rechtssprechung im Zusammenhang mit
Outdoor-Veranstaltungen hat uns dazu veranlasst, für "move" eine
Haftpflichtversicherung
abzuschließen. Damit sind alle Ausschreibenden
[Organisator(in), Koordinator(in), Promotor(in), etc. -
rechtlich: "Führung aus Gefälligkeit"] als auch der
Betreiber der "move"-Website
(rechtlich: "Veranstalter") gegen etwaige
Schadenersatzansprüche
*)
versichert.
*)
Wenn dem/der Ausschreibende(n)/Veranstalter(in) ein
grob fahrlässiges Verschulden
nachgewiesen werden kann (im
Allgemeinen nur bei einer rechtskräftigen gerichtlichen
Verurteilung).
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