Ich habe unsere Haftpflichtversicherung mit Stichtag 18.12.2019 gekündigt.

Wenn du daher künftig im Rahmen von MOVE eine Veranstaltung mit erhöhtem Risiko organisierst (z.B. Kanutouren, Schneeschuhwanderungen, Wanderungen im alpinen Gelände, Radtouren, etc.) bist du gegen etwaige Schadensersatzansprüche  nicht mehr versichert   (ich als "Veranstalter" übrigens ebenfalls nicht!) 

Nebenbei:  wir ersparen uns dadurch jährlich mehr als € 200,- an Prämien und erhalten von der Versicherung eine einmalige Restgutschrift in Höhe von € 45,-.

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HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
NUR FÜR AUSSCHREIBENDE bzw. VERANSTALTER

Die gängige Rechtssprechung im Zusammenhang mit Outdoor-Veranstaltungen hat uns dazu veranlasst, für "move" eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Damit sind alle  Ausschreibenden [Organisator(in), Koordinator(in), Promotor(in), etc. - rechtlich: "Führung aus Gefälligkeit"] als auch der Betreiber der "move"-Website (rechtlich: "Veranstalter") gegen etwaige Schadenersatzansprüche *) versichert.
  • Betroffen davon sind natürlich in erster Linie sportliche Veranstaltungen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial, wie z.B. Wanderungen im alpinen Gelände, Kanutouren, Radtouren, Schneeschuhwanderungen, Gletschertouren, etc.
    Wir werden daher zur Aufbringung der Versicherungsprämie bei diesen Veranstaltungen einen
    (erhöhten) "move"-Beitrag einheben.
  • Diese Versicherung enthebt dich aber selbstverständlich nicht der Verpflichtung, deine Fähigkeiten selbst richtig einzuschätzen und eigenverantwortlich an den Veranstaltungen teilzunehmen (es handelt sich um keine geführten Veranstaltungen!!!).
    Bei Unfällen, Verletzungen, Schäden, etc. musst du selbst für die entstehenden Kosten
    (z.B. Bergungs- und Rückholkosten, einschl. Hubschrauberbergung, bei Auslandsreisen auch Ambulanzflugkosten, etc.) aufkommen !
    Mehr Infos unter EIGENVERANTWORTUNG  >>

*) Wenn dem/der Ausschreibende(n)/Veranstalter(in) ein grob fahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann (im Allgemeinen nur bei einer rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung).
Bei Unfällen, etc. ohne Fremdverschulden musst du selbst für die entstehenden Kosten aufkommen. Daher empfehlen wir dir auch, eine persönliche Freizeitversicherung abzuschließen.
Mehr Infos unter FREIZEIT-VERSICHERUNG  >>